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Wichtige Informationen zur GEMA:
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische
Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)
kurz "GEMA" vertritt die Urheberrechte
der Komponisten und Künstler. Wird Musik
vor Publikum gespielt, so verlangt die GEMA Gebühren
dafür. Darum muss jede Musikveranstaltung
bei der GEMA angemeldet werden. Diese erhebt dann
je nach Größenordnung und Veranstaltungskonzept
eine Gebühr.
Private Feiern wie z.B.: Hochzeiten, Geburtstagsfeiern,
Polterabende usw. sind im Sinne der GEMA in der
Regel nicht anmelde- und gebührenpflichtig.
Bitte klären sie das im Einzelfall mit der
zuständigen GEMA Direktion.
Im Sinne der Gema ist Grundsätzlich der
Veranstalter für die Zahlung der Gebühren
verantwortlich. Sie sind nicht Bestandteil unserer
Preise. Bitte geben Sie bei Ihrer Gema - Meldung
an, das wir mit "digitalen Kopien" unserer
Originaltonträger arbeiten. (Format wma,
wav & mp3).
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